Teilnehmer am Straßen-, Wasser- und Luftverkehr sind zur eigenen und zur Sicherheit anderer auf gutes Sehen angewiesen. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) legt je nach KFZ und Personenbeförderung Mindestanforderungen an das Sehvermögen fest. Alle Untersuchungen hierzu werden bei uns durchgeführt. Natürlich unterliegen wir der ärztlichen Schweigepflicht auch gegenüber Behörden und Verwaltungen. Daher erhalten Sie am Ende der Untersuchungen Ihr persönliches Gutachten zu Ihrer weiteren Verwendung.